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Standard: Der Basistarif in der PKV
Den Basistarif müssen alle privaten Kassen seit dem 1.1.2009 anbieten.
Die Leistungen des Basistarifes entsprechen dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Ausnahme ist die kostenfreie Familienversicherung. Diese bietet der Basistarif nicht. Maximal darf der Basistarif soviel Kosten wie der Höchstbeitrag in der GKV.
Dies sind derzeit ca. 550 Euro im Monat. Leider nutzen die meisten privaten Versicherer diesen Spielraum auch voll aus. Das macht den Basistarif teuer. Vor allem junge Menschen erhalten einen Vollschutz in einem anderen Tarif weitaus günstiger.
Im Basistarif dürfen Versicherer allerdings keine Risikozuschläge erheben, keinen Kunden Aufgrund von Gesundheitsrisiken ablehnen (Aufnahme erfolgt ohne Gesundheitsprüfung) und auch keine Leistungen ausschliessen. Er bietet damit eine Möglichkeit für kranke Menschen, die sich privat versichern müssen, einen kompletten Gesundheitsschutz zu erhalten. Auch Menschen die vorher keine Versicherung hatten, können der nun geltenden Versicherungspflicht nachkommen (seit 2009 muss sich jeder Bürger in Deutschland krankenversichern), da Sie in diesem Tarif keinesfalls abgelehnt werden müssen.
Konditionen
Wer einmal im Basistarif versichert ist muss mindestens 18 Monate in diesem Tarif bleiben. Danach hat man die Chance in einen normalen Tarif bei seinem Versicherer zu wechseln. Man muss eine erneute Gesundheitsprüfung durchführen. Das führt evt. zu Leistungsausschlüssen und/oder Risikozuschlägen. Der Antrag darf auch abgelehnt werden. Es ist also möglich, das man keine Vertrag mit Normatarif mehr bekommt und im Basistarif „sitzen bleibt“.
Kostenfalle Selbstbehalt
Mit einem hohen Selbstbehalt kann man in normalen privaten Versicherungstarifen viel Beitrag sparen. Man hat mehr Eigenbeteiligung und muss dafür weniger für die Versicherung zahlen. Selbstbehalte gibt es auch beim Basistarif. Jedoch wirkt sich der Selbstbehalt nicht auf den Versicherungsbeitrag aus. Daher macht es im Basistarif keinen Sinn einen (höheren) Selbstbehalt zu wählen. Es wirkt sich nicht auf die Kosten aus. Mit 1000 Euro Eigenbeteiligung zahlt man bei gleichen Versicherer das gleiche wie mit 0 Euro Selbstbehalt.
Leistungen
Normale private Versicherungstarife bieten weitaus mehr Leistungen als der Basistarif. Weitestgehend ist der Basis-Tarif mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar. Teilweise bietet sogar die GKV etwas mehr. Vor allem fällt dies auf bei Aufenthalten im Krankenhaus, bei der Kostenerstattung für den Zahnarzt und Zuzahlungen bei Medikamenten.
Wer in den Basistarif darf
Bis Ende Juni 2009 konnte jeder privatversicherte in den Basistarif eines jeden Versicherungsunternehmens nach belieben wechseln und einen Grossteil der Rückstellungen fürs Alter mitnehmen. Ausnahme sind Menschen mit einem Lebensalter über 55 Jahre: Sie können auch nach der Wechselfrist noch in den Basistarif eines fremden Anbieters wechseln.
Für alle anderen gelten nach dem 30.06.09 die nachfolgenden Regelungen.
Bestandskunden (Versicherte mit Alterverträgen)
Wer seinen Versicherungsvertrag bis zum Stichtag des 31.12.2008 unterschrieben hat, darf in den Basistarif seines bisherigen Versicherers, wenn er über 55 Jahre ist, eine Rente (wegen Erwerbsunfähigkeit oder Alters) bezieht, oder nachweislich den Beitrag für seinen bisherigen Tarif nicht mehr aufbringen kann.
Wichtig dabei: Die Altersrückstellungen dürfen mitgenommen werden.
Neukunden
Wenn man am 01.01.09 oder später in die private Krankenversicherung eingetreten ist hat man bessere Möglichkeiten zu wechseln.
Hier ist es möglich jederzeit in den Basistarif eines anderen Anbieters zu wechseln. Ein Teil der Altersrückstellungen darf mitgenommen werden. Kommt man aus einem Normaltarif, so darf die Rückstellungen in der Höhe mitnehmen, wie Sie für den Basistarif beim alten Versicherer hätten gebildet werden müssen. Wechselt man von Basistarif zu Basistarif, so verliert man überhaupt keine Rückstellungen.
Des weiteren kann jeder in den Basistarifs bei freier Wahl des Anbieters eintreten, der nicht pflichtversichert in der GKV ist und keinen Versicherungsschutz hat. Ebenso können freiwillig gesetzlich Versicherte jederzeit in den Basistarif einer PKV eintreten.
Möchte man zu einem neuen Versicherer wechseln, so ist dies im Rahmen der üblichen Wechselkonditionen möglich, unabhängig davon ob man in den Basistarif möchte oder in einen Normaltarif.
Für wen der Wechsel attraktiv ist
Zwar haben viele Menschen die Möglichkeit in den Basistarif einzutreten aber nur für wenige ist dies attraktiv. Grundsätzlich sollte man bedenken: Ist man einmal im Basistarif versichert, so ist eine Rückkehr in einen Normaltarif nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich. Schon alleine deshalb ist die Wechsel in den Basistarif ein Risiko.
Der Beitrag für den Basistarif liegt derzeit bei ca. 570 Euro pro Monat. Kinder und Ehepartner müssen separat mit jeweils eigenem Vertrag versichert werden (in der gesetzlichen Kasse ist die Familie hingegen kostenfrei mitversichert).
Daher ist für Familien die GKV so gut wie immer die bessere und günstigere Variante.
Da die Leistungen des Basistarif lediglich denen der GKV entsprechen liegen Preis und Leistung hier weit auseinander.
Wer beabsichtigt sich im Basistarif zu versichern weil er/sie Kosten sparen möchte, sollte man sich vorher erst mal nach preiswerteren Normaltarifen bei seinem bisherigen Versicherer umsehen. Viele Versicherer bieten einiges an Möglichkeiten um den Beitrag senken zu können. Mehr zu diesem Thema können Sie auch lesen im Artikel Beitrag reduzieren
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Der Schritt zum Wechsel in den Basistarif, egal ob bei aktuellen oder einem neuen Anbieter, sollte wohl überlegt sein. Eine unabhängige Beratung vom Versicherungsfachmann oder einem Spezialisten für die Gesundheitsversicherung ist zu empfehlen.
