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Sozialwahl 2011


Die Sozialwahl 2011 steht an. Im Zuge dessen haben viele deutsche Bundesbürger bereits Post mit entsprechenden Wahlhinweisen erhalten und haben bis zum 1. Juni 2011 Zeit, zu wählen. Doch viele wissen trotz dieser Wahlhinweise nicht, was die Sozialwahl 2011 eigentlich ist. Wir werden deswegen folgende Fragen näher beleuchten:


Was ist die Sozialwahl?
Warum wird gewählt?
Was wird gewählt?
Was hat die Wahl mit den staatlichen Krankenkassen zu tun?
Welchen Bezug gibt es zu den privaten Krankenversicherungen?




Was ist die Sozialwahl?


Die Sozialwahl 2011 ist eine der größten Wahlen in Deutschland. Derzeit sind etwa 48 Millionen Bürger wahlberechtigt. Jeder, der eine Sozialversicherung, also eine Kranken- und Unfallversicherung, besitzt sowie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, ist stimmberechtigt. Gewählt werden darf aber erst ab dem 16. Lebensjahr und nur dann, wenn die eigene Krankenversicherung an der Sozialwahl teilnimmt. Alle Versicherten wählen bei der Sozialwahl im Abstand von sechs Jahren ihre eigenen Vertreter für die Parlamente der Sozialversicherung.


Die Parlamente gelten als die wichtigsten Gremien der Selbstverwaltung und sind vom Staat vollkommen unabhängig. Eine grundlegende Aufgabe der Parlamente ist es, alle Grundsatzentscheidungen bei den Sozialversicherungsträgern zu treffen. Deswegen ist es äußerst wichtig, an der Sozialwahl 2011 teilzunehmen, um Verantwortung in eigener Sache zu übernehmen. Prinzipiell geht es also darum, dass Arbeitgeber und Versicherte ein volles Mitspracherecht haben sollen.


Im Übrigen wird längst nicht bei jeder Krankenversicherung gewählt. Für 2011 haben alle, die beim Deutschen Rentenversicherung Bund, in der Berufsgenossenschaft Holz Metall, sowie in den Ersatzkassen BARMER GEK, DAK, KKH Allianz, HKK und Techniker Krankenkasse Mitglied sind, die Möglichkeit, Vertreter zu wählen.
Zum ersten Mal durchgeführt wurde die Sozialwahl übrigens im Jahr 1953.



Warum wird gewählt?


Viele, die Wahlunterlagen nach Hause geschickt bekommen, wissen nicht, warum sie überhaupt an der Sozialwahl 2011 teilnehmen sollten. Dabei ist der Hintergedanke, den Versicherten ein Mitspracherecht zukommen zu lassen. Jeder, der seine Stimme abgibt, stärkt seine ehrenamtlichen Vertreter und damit gleichzeitig der demokratischen Arbeit den Rücken. Insgesamt geht es bei der Sozialwahl nämlich darum, Mitspracherecht zu haben, was die eigene spätere Rente und die Gesundheitsversorgung anbelangt.


Für die gesetzliche Rentenversicherung hat die Sozialwahl ebenso weitreichende Folgen wie für die gesetzliche Unfallversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung. Innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung wird durch die gewählten Vertreter unter anderem über Strategien und die Entwicklung von Rehabilitationsleistungen entschieden. Der Erlass der Unfallverhütungsvorschriften sowie die Festsetzung des Gefahrentarifs sind unter anderem feste Bestandteile der gesetzlichen Unfallversicherung, welche durch die gewählten Vertreter vorgenommen werden.


Experten, die dafür plädieren, an der Sozialwahl 2011 teilzunehmen, geben zu bedenken, dass die Stimmabgabe lediglich 5 min Zeit kostet, aber sechs volle Jahre engagierte und solidarische Mitbestimmung in den Sozialsystemen bringt. Ein jeder Versicherter sollte diese Möglichkeit nutzen.


Was wird gewählt?

Charakteristisch für die Sozialwahl ist, dass die Versicherten keine direkten Personen wählen. Vielmehr werden Listen ausgegeben, die üblicherweise von Verbänden, wie etwa Gewerkschaften, aufgestellt werden. Bevor es ans Wählen geht, sollte sich jeder Wahlberechtigte darüber informieren, welche Liste sich für welche Ziele einsetzt. Wie viele Vertreter einer jeden Liste entsandt werden, hängt vom Wahlverhältnis ab. Besonders wichtig ist, eine Fünf-Prozent-Hürde zu überspringen.

Wer weitergehende Informationen wünscht, wird auf den Webseiten der jeweiligen Ersatzkassen und des Deutsche Rentenversicherung Bund fündig. Dort lassen sich nicht nur alle Antworten auf Fragen finden. Interessenten finden auch alle zur Wahl stehenden Listen.



Was hat die Wahl mit den staatlichen Krankenkassen zu tun?


Nach wie vor ist die Wahlbeteiligung bei der Sozialwahl sehr gering. Bei der letzten Wahl vor sechs Jahren lag die Wahlbeteiligung gerade einmal bei 30 %. Dies könnte am Unmut der Bevölkerung liegen, denn nur bei wenigen gesetzlichen Krankenkassen gibt es die Möglichkeit der Mitbestimmung. Allgemein bilden die Sozialwahlen aber das Kernstück der Demokratie in der Sozialversicherung. Jedes Mitglied soll die Möglichkeit erhalten, die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane neu zu bestimmen.


Experten sind allerdings der Meinung, dass die Bedeutung der Selbstverwaltung häufig unterschätzt wird. So gibt es viele einzelne Mitwirkungsrechte der Selbstverwaltung. Dies betrifft sowohl die gesetzliche Rentenversicherung, als auch die gesetzliche Unfallversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung. Um auf die staatliche Krankenkasse zu sprechen zu kommen: Durch die Sozialwahl gibt es die Möglichkeit, indirekt über den Beitragssatz ebenso zu entscheiden wie über Satzungsleistungen, wie in etwa zur Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung. Denn die ehrenamtlichen Vertreter entscheiden anschließend im Gremium zum Beispiel über Zusatzbeiträge und Extraleistungen. Außerdem wird eine Entscheidung über die innere Organisation und die Fusion mit anderen Trägern getroffen.


Welchen Bezug gibt es zu den privaten Krankenversicherungen?


Alle, die in einer privaten Krankenversicherung sind, sind von der Sozialwahl ausgenommen. Schließlich geht es bei dieser darum, dass gesetzlich Versicherte Vertreter bestimmen, welche anschließend bestehende Regelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung überprüfen und gegebenenfalls anpassen.


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