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Gesundheitsminister will Preismonopol der Pharmaindustrie brechen und Konzerne zu Verhandlungen mit Krankenkassen zwingen


Der neue Bundesgesundheitsminister ist angetreten, um das Gesundheitssystem maßgeblich zu verändern. Dies hat er von Anfang an klar gemacht und er ist inzwischen dabei, seinen Worten auch Taten folgen zu lassen. Und anderem in dem Bereich, in dem es den Patienten an die Taschen geht, aber auch den Krankenkassen – bei den Medikamenten.


Anders als die Privaten Krankenversicherungen, die PKV, geht es bei den Gesetzlichen Krankenkassen, den GKV, um eine Preispolitik bei Arzneimitteln. Die GKV treffen bspw. mit den Pharmaunternehmen Preisabsprachen, in dem sie bestimmte Medikamente dann zu einem bestimmten Preis abnehmen können, und die Patienten dann auch wirklich nur diese Arzneimittel in der Apotheke erhalten. Dabei ist es dann meist auch egal, was der Arzt verschrieben hat, das durch die Preispolitik zwischen GKV und Pharmaindustrie vereinbarte Medikament wird dann an den Patienten weitergereicht. Ausnahmen gibt es hier nur bei den gesetzlich Versicherten, bei denen der behandelnde Arzt an einer bestimmten Stelle des Rezepts ein Häkchen setzt – und damit signalisiert: Der Patient benötigt dieses bestimmte Medikament und kann kein Generika, das heißt, ein Ersatzpräparat mit den gleichen Grundwirkstoffen, einnehmen. Dies ist gerade bei Tumorpatienten wichtig, die oftmals darauf angewiesen sind, das exakt gleiche Präparat zu erhalten.



Die Kostenexplosion im Gesundheitssystem eindämmen


D
er Gesundheitsminister bemängelte nun, dass die Preise der Pharmaunternehmen zu hoch seien und will den Zwangsrabatt von derzeit sechs Prozent auf 16 Prozent erhöhen. Damit soll die Eindämmung der Kosten möglich sein, die in unserem Gesundheitssystem inzwischen regelrecht explodieren, und die den Gesetzlichen Krankenkassen das Leben schwer machen.

Doch Gesundheitsminister Rösler will noch weiter gehen, und neben dem erhöhten Zwangsrabatt auch die Preisgestaltung der Pharmaunternehmen hinsichtlich neuer Medikamente beschneiden. Bislang konnten die einzelnen Pharmakonzerne ihre Preise selbst gestalten, und die werden zum Teil dann auch sehr hoch angesetzt – da es, mangels Konkurrenzpräparat in den ersten Jahren, in denen der Herstellerschutz gilt und keine Generika von anderen Unternehmen herstellt und günstiger verkauft werden dürfen. Für neue Medikamente soll, wenn die gewollten Änderungen der Regierung umgesetzt werden, von den Herstellern dann der Nachweis erbracht werden, dass dieses jeweils neue Präparat auch einen zusätzlichen Nutzen bringt für den Patienten. Ist dieser Nachweis nicht zu erbringen, soll ein Festpreis für das Neupräparat festgelegt werden, der damit zu einer so genannten Erstattungsobergrenze führt.



Regelungen gelten vorerst nur für die Gesetzlichen Krankenkassen

Privatpatienten brauchen sich indes keine Sorgen zu machen, eine Veränderung für sie wird kaum kommen. Medikamente für sie werden, anders als bei gesetzlich Versicherten, auf Privatrezepten verschrieben. Dies bedeutet, dass die PKV das Medikament erstattet, egal wie hoch der Preis ist, wenn die Behandlung der vorliegenden Erkrankung über die Private Krankenversicherung eingeschlossen ist. Da der Leistungskatalog der PKV, abgesehen vom Basistarif, ein anderer ist als jener der Gesetzlichen Krankenkasse, ist es sinnvoll, im Zweifelsfall mit der Krankenversicherung zu sprechen. Die Preisgestaltung der GKV, auch in rechtlicher Hinsicht, ist jedoch für privat Versicherte nicht von Bedeutung. Es könnte jedoch sein, dass die PKV auch hier neue Wege beschreiten wird, da auch die Privatversicherer sehr unter den gestiegenen Kosten im deutschen Gesundheitssystem zu leiden haben.



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