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Gesundheitsreform: Privatpatienten profitieren von der Reform
Vor kurzem wurde von der Bundesregierung die Gesundheitsreform 2011 beschlossen. Von den neuen Regelungen dürften vor allem diejenigen profitieren, die sich in der privaten Krankenversicherung befinden. Kassenpatienten müssen dahingegen mit höheren Beiträgen rechnen.
Die vom Bundeskabinett beschlossene Gesundheitsreform 2011 ist heftig umstritten. Kein Wunder, gibt es doch für die privat Versicherten zahlreiche Vorteile, während diejenigen, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung befinden, kaum Gutes von der Reform erwarten können. Kritik gibt es deswegen von allen Seiten, aber hauptsächlich von Sozialverbänden, Krankenkassen, Verbraucherschützern sowie den Oppositionsparteien.
Was ändert sich für gesetzlich Versicherte?
In Deutschland sind knapp 50 Millionen Beitragspflichtige gesetzlich versichert. Ab 2011 muss man sich hier auf höhere Beiträge einstellen. Von den geplanten Änderungen können aber auch einige profitieren, wie zum Beispiel gut verdienende Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für sie soll es zum Jahreswechsel deutlich einfacher werden, von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Wechsel in die private Krankenversicherung einfacher
Ein Punkt der Reform, den viele wohl schon lange herbeigesehnt haben, beschäftigt sich mit dem Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung. Mit der Gesundheitsreform soll dies nämlich weitaus einfacher werden. Bislang war es so, dass es eine Drei-Jahresfrist gab, welche besagte, dass Angestellte für mindestens drei Jahre mit ihrem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, die derzeit 49.950 Euro im Jahr beträgt, liegen müssen, damit sie in die private Krankenversicherung wechseln können. Ab dem nächsten Jahr soll es nur noch ein Jahr Wartefrist geben. Zum Jahreswechsel 2010/2011 gibt es als Übergangslösung sogar die Möglichkeit, sofort zu wechseln, sofern die Versicherungspflichtgrenze einmalig überschritten wird.
Dies wird wahrscheinlich einen großen Zulauf für die privaten Krankenkassen bedeuten. Vor allem durch die Sonderregelung, laut welcher bereits im Dezember 2010 ein Wechsel möglich ist, gibt es für die künftig privat Versicherten einige Vorteile. Doch nicht nur die Versicherungsunternehmen profitieren von der Gesundheitsreform. So bekommen auch junge Arbeiter die Möglichkeit, von den niedrigen Beiträgen und attraktiven Leistungen in der privaten Krankenversicherung zu profitieren. Damit verbessert sich die Risikostruktur, denn der Anteil an älteren Versicherten und den damit einhergehenden Krankheitskosten wird geringer. Aber mit Sicherheit wird es dadurch schon bald zu einem Anstieg der Versicherungsprämien bei den älteren Versicherten kommen.
Warnungen beim Wechsel in die private Krankenversicherung
Zahlreiche Experten warnen allerdings davor, dem Trugschluss zu erliegen, dass es bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung eine Verbesserung der medizinischen Versorgung gibt. Dies ist nicht immer so und ein umfangreicher Vergleich der verschiedenen Versicherungsunternehmen sollte immer vor dem Wechsel durchgeführt werden. Hierbei sollten sowohl Preise als auch Leistungen verglichen werden. Ebenso hilfreich kann es sein, sich an die Empfehlungen der Stiftung Warentest zu halten.
Geringere Kosten für Medikamente bei privat Versicherten
Ebenso vorgesehen ist in der Gesundheitsreform, dass privat Versicherte Arzneimittel-Rabatte erhalten, wie dies bereits bei den gesetzlichen Krankenkassen der Fall ist. Private Krankenkassen sollten diese Einsparungen dann nehmen, um Prämienerhöhungen zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen beziehungsweise Prämienermäßigungen weiterzugeben.
Nicht genutzt werden sollen die Einsparungen, um die Gewinne der privaten Versicherungsunternehmen nach oben zu schrauben. Vielmehr solle es in der privaten Krankenversicherung einen bezahlbaren Versicherungsschutz geben. Durch die neue Gesundheitsreform soll es möglich sein, dass die gesetzlichen Krankenkassen bei einem neuen Arzneimittel Preisverhandlungen mit den jeweiligen Herstellern durchführen, sofern für dieses Medikament ein Zusatznutzen im Vergleich zu einem herkömmlichen Medikament nachgewiesen wurde.
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