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Privatpatient ohne Risiko - Als Student ists möglich
Studenten können sich für Ihre gesamte Studienzeit von der Versicherungspflicht in den gesetzlichen Kassen befreien lassen
und Privatpatient werden. Nach dem Studium kann man auswählen ob man weiterhin privat versichert bleibt oder ob man sich wieder bei einer gesetzlichen KRankenkasse versichern möchte.
Private oder gesetzliche Krankenversicherung für Studenten?
Für Studenten gilt: Jeder Student muss krankenversichert sein. In den meisten Fällen ist er/sie dies im Rahmen einer kostenlosen Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr. Bundeswehr- beziehungsweise Zivildienstzeiten werden hierbei angerechnet.
Die Familienversicherung in der GKV ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos. Ein eventuelles Einkommen eines Studenten bis zum 25. Lebensjahr darf höchstens 360 Euro monatlich betragen. Ausnahme ist eine geringfügige Beschäftigung, hier liegt die Grenze bei 400 monatlich. Bei höheren Einkünften ist ein Beitrag zur Krankenversicherung zu entrichten.
Wenn nur der Elternteil mit dem geringeren Einkommen Mitglied der gesetzlichen Krankasse ist, der andere Elternteil jedoch ein Einkommen hat, das über der jährlichen Höchstgrenze von derzeit 48.000 Euro brutto liegt, fällt die beitragsfreie Mitgliedschaft in der Familienversicherung weg.
Studenten, die aufgrund eines zu hohen eigenen Einkommens, eines zu hohen Einkommens der Eltern oder durch das Überschreiten der Altersgrenze von 25 Jahren aus der Familienversicherung fallen, werden automatisch versicherungspflichtig. Sie sind verpflichtet, einer der gesetzlichen Krankenkassen beizutreten. Es besteht allerdings die Möglichkeit, eine Befreiung zu beantragen und sich privat zu versichern.
Vorrausetzungen für die Befreiung von der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse
Eine Grundvoraussetzung für die Befreiung von der Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist natürlich der Beginn eines Studiums bzw. die Immatrikulation an einer Hochschule. Auch im Anschluss an die kostenfreie Familienversicherung ist ein Wechsel in eine private Krankenversicherung möglich. Diese Entscheidung gilt für die Zeit des gesamten Studiums. Zum Ende des 14. Fachsemesters, spätestens bei Erreichen des 30. Lebensjahres, endet die studentische Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse mit einem Beitrag von derzeit 53,59 Euro. Danach ist es möglich, sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer privaten Gesellschaft zu versichern.
Selbstverständlich können gesetzlich versicherte Studenten jederzeit ihre Krankenversicherungsleistung mithilfe einer Zusatzversicherung aufpeppen. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht und damit der Wechsel in eine private Krankenkasse, ist eine langfristige Entscheidung, die gut überlegt sein will. Formulare für den Antrag zur Befreiung von der gesetzlichen Pflichtversicherung gibt es bei der AOK.
Wann eine private Versicherung in Erwägung zu ziehen ist
Zu überlegen wäre das Abschließen einer privaten Versicherung, wenn die Regelstudienzeit kurz ist und ein Auslandsaufenthalt in Form eines Praktikums während dem Studium geplant ist. Denn seit dem 1. Januar 1997 ist es den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr möglich, den Beitrag für die Zeit des Auslandpraktikums zu erlassen. Selbst dann nicht, wenn sie im Land des Praktikums, zum Beispiel den USA, gar keine Leistungen erbringen dürfen. Für Pflichtversicherte bedeutet das, dass die Beiträge zur Krankenversicherung weiterhin bezahlt werden müssen. Darüber hinaus muss noch eine Absicherung für den Auslandsaufenthalt abgeschlossen werden.
Für Medizinstudenten ist es möglich, während der AiP-Zeit unkompliziert in eine private Krankenkasse zu wechseln. Ein AiP ist normalerweise über den Arbeitgeber in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Die Beiträge zu gesetzlichen Krankenkasse sind jedoch in der Regel höher, als die Beiträge für eine Privatversicherung. Einige Privatversicherer bieten für die Dauer der AiP-Zeit ausgesprochen günstige Tarife an. Der Gesetzgeber hat für AiP's eine Ausnahmeregelung geschaffen. Diese ermöglicht den Wechsel in eine private Krankenversicherung. Spätestens zwei Monate nach Beginn der AiP-Zeit muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden, dass für die Dauer der Assistenzzeit eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht ermöglicht wird.
Der Weg zurück in „Die Gesetzliche"
Studenten, die während ihres Studiums, oder während ihrer AiP-Zeit, privat versichert waren, können selbstverständlich wieder in die gesetzliche Versicherung eintreten. Nach Beendigung des 14. Fachsemesters bzw. nach Abschluss der AiP-Zeit kann der Studen der gesetzlichen Krankenversicherung wieder beitreten.
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PKV Versicherungsvergleich
