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Leistungen der PKV: Was macht im Vertrag Sinn und was weniger
Wer einen Vertrag in der PKV abschliessen möchte, der steht vor der Frage was er alles mitversichern sollte. Denn anderes als in der gesetzliche Krankenversicherung, kann in der PKV jede Leistung hinzugebucht oder auch weggelassen werden. Durch individuelle Vertragsgestaltung kann jeder Kunde den Umfang der Leistungen selbst bestimmen. Grundsätzlich gilt: Je besser die Leistungen desto höher der Preis. Oft wird bei den Gesellschaften zwischen Grundschutz-, Standardschutz, und Vollschutztarifen unterschieden.
Notwendiger Mindestschutz:
Unabhängig vom Preis sollte der gewählte Krankenversicherungstarif mindestens die Kosten für stationäre und ambulante Behandlungen übernehmen. Zahnersatz und Inlays sollten min. zu 65% übernommen werden, Zahnbehandlungen zu 90%.
Für Selbstständige ist das Krankentagegeld sehr wichtig. Da Selbstständige keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bekommen, müssen Sie bereits nach dem ersten Ausfalltag mit Einkommensverlusten rechnen. Daher sollte deren Krankenversicherung das Einkommen in Form eines Krankentagegelds absichern. Die Karenzzeit sollte hier möglichst niedrig sein.
Ein Krankenversicherungsvertrag wird bei den meisten Gesellschaften aus vier Bausteinen zusammengesetzt: Stationär, Ambulanz, Zahn- und Tagegeldtarif. Je nach Preis kann ein solcher Baustein sehr viel bieten aber auch sehr wenig. Oft können für einen Mehrbeitrag Zusatzleistungen vereinbart werden.
Sehr Wichtig: Ambulante Behandlungen
Die Behandlung durch einen Arzt, verordnete Medikamente sowie Heil und Hilfsmittel sollten in voller Höher übernommen werden. Hierzu gehören auch ambulante Operationen und Vorsorgeleistungen.
Sehr Wichtig: Stationäre Behandlungen
Hierbei geht es um die Kostenübernahme bei einem Aufenthalt im Krankenhaus. Die Versicherung sollte in vollem Umfang alle Kosten für stationäre Behandlungen, Notwendige Operationen, Krankentransporte, Kuraufenthalte sowie Verpflegung und Unterbringung erstatten.
Zweitrangig ist erst mal ob man hierbei in einem Einzelzimmer oder in einem Zwei/Mehrbettzimmer untergebracht wird. Gleiches gilt für die Wahl des behandelnden Arztes: Mindestens ist die Behandlung durch den Diensthabenden Arzt gewährleistet. Wer mehr möchte kann Chefarztbehandlung vereinbaren.
Wichtig: Zahnmedizin
Die Versicherung sollte mindestens 65% der Kosten für Zahnersatz und Inlays erstatten. Des weiteren ist es wichtig, das Zahnbehandlungen zu min. 90% bezahlt werden. Die Kosten für Kieferorthopädische Behandlungen und Implantate sollten inbegriffen sein.
Wichtig: Vorsorge
Hierzu gehören Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten. Es sollten mindestens im gleiche Umfang Vorsorgeuntersuchungen gestattet werden wie Sie in den gesetzliche eingeführten Programmen zur Früherkennung gemacht werden.
Sehr Wichtig für Selbstständige: Krankentagegeld
Sind Freiberufler und Gewerbetreibende Arbeitunfähig, dann müssen Sie ab dem ersten Tag der Krankheit mit Verdienstausfall rechnen. Daher ist es für diese Personen wichtig in Ihrem Krankenversicherungsvertrag ein Krankentagegeld zu vereinbaren. Hier zahlt die Versicherung einen bestimmten Tagessatz für jeden Tag der Krankheit. Man kann bei dieser Option eine Karenzzeit vereinbaren. Diese Karenzzeit sollte möglich kurz sein, denn man bekommt erst Zahlungen nach dem die Karenzzeit abgelaufen ist.
Optional: Krankenhaustagegeld
Das Krankenhaus-Tagegeld wird gezahlt, wenn der Versicherte stationär im Krankenhaus behandelt werden muss. Dies kann hilfreich sein, wenn z.B. während des Aufenthaltes im Krankenhaus eine Kinderbeutreuung bezahlt werden muss.
Teilweise gibt es günstige Tarife, bei denen die obigen Bausteine zwar im Tarif vorhanden sind, innerhalb der einzelnen Bausteine aber Abstriche gemacht werden, z.B. durch hohe Zuzahlungen zu einzelnen Leistungen. Dies gilt es zu vermeiden. Man sollte sich vom äusserst günstigen Preis dieser Tarife nicht blenden lassen. Ein Volltarif zur Krankenversicherung sollte mindestens die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bieten.
Zusatzoptionen
Zu den obigen Standardbausteinen können zusätzliche Leistungen vereinbart werden bzw. die einzelnen Bausteine können um weitere Leistungen ergänzt werden. Dazu gehört z.B. die Erweiterung der Zuzahlung (Heisst: Die Kosten für div. zuzahlungsintensive Behandlungen werden von der PKV nicht nur zum Teil, sondern zu 100% übernommen).
Zu den zusätzlichen Vereinbarungen bzw. der Ausdehnung der Leistungen gehören z.B.:
100% ige Heilpraktiker Behandlung
Umfangreiche Leistungen zur Psychotherapie
Erhöhte Leistungen für die Zahnbehandlung
Kur-Tarife (Dies kann für Selbstständige sinnvoll sein, die keinen Anspruch auf Kuren aus der gesetzliche
Sozialversicherung haben)
Sehhilfenübernahme
Zuzahlungsfreie Massagen
Chefarztbehandlung
Auslandskrankenversicherung
Fazit:
Für jeden der sich in der privaten Krankenversicherung versichern möchte oder muss ist ein Mindestmass an Versicherungsschutz nötig. Es gilt also mindestens einen Tarif mit Grundschutz zu buchen, besser einen höherwertigen Tarif. Dieser Tarif sollte mindestens die gleichen Leistungen bieten wie die gesetzliche Krankenversicherung.
Hierbei kommt oft der Basistarif der privaten Krankenversicherung ins Spiel. Denn dieser deckt die gleichen Leistungen ab wie die gesetzliche Gesundheitsversicherung. Er ist jedoch meist teurer wie ein normaler PKV-Versicherungstarif mit Grundschutz. Auf jedenfall sollte eine umfassende Beratung stattfinden bevor man einen bestimmten Tarif bucht oder seine bisherige Krankenversicherung kündigt.
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