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Wer mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden kann: Pflichtversicherungsgrenzen
Angestellte und Arbeiter:
Nicht jeder kann Mitglied bei einer privaten Krankenkasse werden.
Damit man als Arbeitnehmer überhaupt aufnahmefähig wird, muss das Einkommen im letzten Kalenderjahr über der Pflichtversicherungsgrenze gelegen haben.
Für das Jahr 2010 lag die Pflichtversicherungsgrenze bei 49.950 Euro. Hat man mehr verdient, so kann man Mitglied in der PKV werden.
Diese Regelung ist neu seit Anfang 2011. Denn bisher musste das Einkommen der letzten drei Jahre über den Pflichversicherungsgrenzen der vergangenen 3 Jahre liegen. Es daher seit 2011 einfacher in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Selbstständige und Beamte:
Ist man nicht als Arbeitnehmer angestellt und Verdient seinen Lebensunterhalt als Selbstständiger/Freiberufler oder ist Beamter kann man sich unabhängig von den Einkünften privat Krankenversichern. Es müssen keine Vorraussetzungen erfüllt werden. Eine Bemessungsgrenze gibt es nicht.
Wer einen Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung abschliessen möchte, sollte sich vorher umfangreich beraten lassen. Denn die Preise und die Leistungen der privaten Kassen sind leider sehr unterschiedlich. Privat versichert zu sein heisst nicht automatisch auch bessere Leistungen zu bekommen als Mitglieder der GKV. Ist man einmal privat versichert so wird ein Wechsel von Anbieter zu Anbieter schwer. Ein Abschluss einer solchen Versicherung hat also weitreichende Folgen. Aus diesem Grunde sollte die Wahl des Versicherers nicht getroffen werden bevor man sich ausreichend über die Folgen informiert hat.
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