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Alle informationen zum Anbieterwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung
Wer vom einen Versicherer zum anderen Wechseln möchte hat es trotz der umfangreichen Änderungen durch die Gesundheitsreform schwer. Ein solcher Wechsel kann sehr teuer werden. Grund: Man kann die Altersrückstellungen die vom alten Versicherer gebildet wurden nicht komplett mit zum neuen Anbieter mitnehmen.
Man verliert also einen Teil des Geldes, das eigentlich dafür angespart wurde ein zu schnelles steigen der Beiträge im Alter zu vermeiden. Dieser Verlust muss ausgeglichen werden.
Wechsel meist sehr teuer:
Ein Wechsel zu einem neuen Versicherer rechnet sich für die wenigsten Menschen. Denn die Rücklagen fürs Alter bleiben beim alten Versicherer.
Das macht den neuen Vertrag teuer, denn man muss die Altersrückstellungen komplett neu aufbauen. Dadurch erhöht sich der Beitrag für den neuen Vertrag enorm. Je länger man bereits beim alten Versicherer Mitglied war, umso unattraktiver wird der Wechsel.
Für die meisten Menschen ist der Wechsel ein Minusgeschäft.
Unter gewissen Bedingungen darf man einen Teil der Rücklagen zum neuen Anbieter übertragen: die Rücklagen werden aber nur in der Höhe übertragen, die nötig gewesen wäre um Rücklagen für den Basistarif zu bilden. Alles was drüber hinaus geht, ist verloren.
Des weiteren erfolgt bei einem Anbieterwechsel eine neue Gesundheitsprüfung. Für bestehende Krankheiten und Beschwerden muss man Risikozuschläge zahlen evt. schliesst der neue Versicherer sogar gewisse Leistungen komplett aus. Da man mit der Zeit meistens nicht gesünder wird ist eine neue Gesundheitsprüfung meist mit den genannten Nachteilen verbunden.
Ausnahme ist der Basistarif: Hier muss die Versicherung jeden Aufnehmen und darf die Leistungen nicht begrenzen. Erst wenn ein Wechsel innerhalb des Anbieters in einen höheren, leistungsfähigeren Tarif gewünscht wird, darf der Versicherer wieder den Gesundheitszustand checken.
Stichtag 1.1.2009
Zum 1.1.2009 hat sich vieles geändert in der PKV. Insbesondere die Wechselmöglichkeiten sind neu geregelt. Wie und zu welchen Konditionen man den Versicherer wechseln kann hängt davon ab, ob der Vertrag bereits vor 2009 bestanden hat (Altverträge) oder ob der Vertrag nach dem 1.Januar 09 unterschrieben wurde (Neuverträge).
Wechselmöglichkeiten wenn der Vertrag bereits vor 2009 bestanden hat (Altkunden):
Bis zum 30.06.09 durfte der Versicherer frei gewechselt werden und ein Teil der Rückstellungen fürs Alter durften mitgenommen werden wenn man in den Basistarif des neuen Versicherers wechselt.
Bedingung ist das man mindestens 18 Monate im Basistarif bleibt. Erst danach ist ein Wechsel in einen höherwertigen Tarif beim gleichen Versicherer möglich.
Jeder der diesen Termin verpasst hat, darf zwar auch noch (in jeden gewünschten Tarif) wechseln, verliert dadurch aber seine kompletten Altersrückstellungen.
Wechselmöglichkeiten wenn der Vertrag nach dem 1.1.09 abgeschlossen wurde (Neukunden):
Alle die erst 2009 oder danach eine PKV-Vollversicherung unterschrieben haben, haben etwas bessere Möglichkeiten um zu wechseln. Sie können sich den umständlichen weg über den Basistarif sparen, gleich in einen Vollversicherungstarif des neuen Anbieters wechseln und trotzdem einen Teil Ihrer Altersrückstellungen mitnehmen. Ein Wechseltermin oder eine Wechselfrist muss nicht beachtet werden.
Achtung Basistarif:
Der Wechsel in den Basistarif kann zur Sackgasse werden. Denn der Versicherer ist nicht verpflichtet dem Kunden den Wechsel in einen Normaltarif zu gestatten. Er kann den Kunden ablehnen.
Wer also von einem Normaltarif des einen Anbieters in den Basistarif eines anderen Anbieters wechselt dem bleibt evt. den Wechsel in einen besseren Tarif verwehrt, da der Versicherer Ihn ablehnen darf. Es gibt also das Risiko im Basistarif „sitzen zu bleiben“.
Wer tatsächlich einen Wechsel beabsichtigt dem wird eine Beratung vom Fachmann empfohlen. Denn der Wechsel hat weitreichende Konsequenzen für den Versicherten.
Daher lohnt ein Expertengespräch und eine Analyse der persönlichen Situation auf jedenfall.
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