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Dauerhaft leichtes lachen - Mit Zahnersatz Zusatzversicherungen

Guter Zahnersatz ist vielen Kassenpatienten zu teuer. Denn die gesetzliche Krankenkasse zahlt pro Massnahme nur einen festen Zuschuss. Mehrkosten muss der Patient selbst tragen.
Um diese Mehrkosten zu minimieren gibt es private Zahnversicherungen.
Sie gehören zu der Gattung der Krankenzusatzversicherungen. Eine solche Versicherung kommt für einen Teil der Patientenzuzahlung auf. Wieviel gezahlt wird, hängt von Anbieter und gewähltem Tarif ab. Vorab: Der Kunde muss, trotz privater Zusatzversicherung fast immer einen, wenn auch geringeren, Eigenanteil bezahlen. Es gibt kaum Versicherungen die tatsächlich 100% der anfallenden Kosten übernehmen.
Regelversorgung: Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz
Möchte man einen Zahn vom Arzt ersetzen lassen, dann zahlt die Kasse dafür einen Festbetrag.
Die Höhe dieses Festzuschusses richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit bei gleichzeitiger Wirtschaftlichkeit der angestrebten Massnahme.
Heisst: Es ist egal ob ein Zahn durch eine günstige Brücke, oder ein teures Implantat ersetzt wird. Die Kasse zahlt immer den gleichen Betrag, unabhängig davon wie teuer die Behandlung tatsächlich wird. Was darüber hinaus geht, zahlt der Patient aus eigener Tasche.
Beispiel: Für den Befund „Zahnbegrenzte Lücke mit fehlendem Zahn“ zahlen die Kassen einen Festzuschuss von ca. 350 Euro (Stand 2010). Die Regelversorgung um den fehlenden Zahn zu ersetzen, wäre hier eine einfache Brücke, die an den Nachbarzähnen befestigt wird. Je nach Ausführung (verblendet oder unverblendet) fallen für den Patienten zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 200-300 Euro an (Eigenanteil).
Wählt der Patient hingegen ein medizinisch sinnvolleres Implantat (künstliche Zahnwurzel mit aufgesetztem Zahnersatz) fällt für den Patienten ein Eigenanteil von ca. 2300-2500 Euro an.
Wie obiges Beispiel verdeutlicht kann die Höhe der Zusatzkosten für den Patienten stark variieren. Grundsätzlich gilt: Je hochwertiger, besser und schöner der Zahnersatz sein soll, umso teurer wird es für den Patient. Doch auch wer sich mit der Regelversorgung begnügt kommt nicht ohne Zusatzkosten davon. Selbst wer nur die Standardleistungen der gesetzliche Krankenasse ohne Extras wählt, muss ca. 25% der gesamten Kosten selbst tragen.
Details Private Zahnzusatz-Krankenversicherungen
Vertragsabschluss und Antrag
Schliesst man eine Zahnversicherung ab, so ist bei fast allen Anbietern in den ersten 8 Monaten eine Leistung ausgeschlossen. Erst nach Ablauf dieser sogenannten Karenzzeit kann man eine Leistung aus der Versicherung beantragen. Ebenfalls nicht bezahlt werden Behandlungen die bereits vor der Vertragsunterschrift geplant/notwendig waren oder vom Zahnarzt empfohlen wurden.
Es ist wichtig im Versicherungsantrag vollständige und richtige Angaben zum Zustand der Zähne zu machen. Denn wenn eine Leistung bei der Versicherung beantragt wird, darf sich die Versicherung beim Zahnarzt erkundigen ob die Fragen zum Zustand der Zähne im Antrag richtig beantwortet wurden. Fehlen dort Angaben oder wurde etwas vergessen einzutragen, dann darf die Versicherung die Leistung verweigern oder vom Vertrag zurücktreten.
Grundsätzliche Vertragsvarianten: Lebens oder Schadensversicherung:
Versicherer können den Versicherungstarif nach Art einer Schadens-oder eine Lebensversicherung gestalten.
Bei Tarifen nach „Art einer Lebensversicherung“ hängt die Beitragshöhe, die ein Kunde zahlen muss vom Einstiegsalter und Geschlecht des Kunden ab und bleibt immer gleich hoch.
Heisst: Der Beitrag der Versicherung wird einmal berechnet und bleibt lebenslang gleich hoch.
Wichtig: Der Versicherer darf bei dieser Vertragsart nicht kündigen oder Leistungen kürzen.
Bei Tarifen nach „Art einer Schadenversicherung“ steigen die Beiträge mit zunehmendem Alter. Heisst: Junge Menschen zahlen weniger. Je Älter man wird, umso teurer wird der Beitrag.
Nachteil für Kunden: Die Versicherung hat das Recht Verträge im nachhinein zu kündigen oder die Leistungen einzuschränken.
Anbieterwahl
Fallstrick Erstattungsanteil – Weniger ist manchmal mehr
Wieviel bekomme ich von der Versicherung gezahlt? Dies ist eine der häufigsten Fragen wenn es um die Auswahl eines Anbieters/Tarifes geht. Verständlich. Denn jeder möchte eine Versicherung finden, die möglichst viel der Kosten übernimmt.
Anders als die gesetzlichen Krankenkassen erstatten private Versicherungen keinen festen Betrag, sondern geben die Höhe der Zuzahlungsleistung in Prozent an. Man sollte also davon ausgehen das die Erstattung umso höher ist, je grösser die Prozentangabe ist.
Problem hierbei: Die Versicherer haben keine feste Vorgabe der Bezugsgrösse an die sie sich halten müssen.
Es kann also passieren, das Anbieter-A 100% erstattet, der Kunde aber weniger bekommt als bei als bei Anbieter-B, welcher eine Erstattung von 40% leistet. Grund: Die Tarife der beiden Anbieter beziehen sich auf verschiedene Basisgrössen. Hat man Angebote unterschiedlicher Anbieter vorliegen und möchte wissen wer mehr zahlt, ist nicht nur darauf zu achten wie viel Prozent der jeweilige Anbieter erstattet sondern welcher Wert als Basisgrösse für die Berechnung herangezogen wird.
Beispielrechnung zur Zahnersatz-Kostenerstattung zweier Anbieter:
Ein Patient muss einen Zahn ersetzen lassen und entscheidet sich für ein Implantat.
Die Krankenkasse zahlt für diese Leistung einen festen Zuschuss von 350 Euro (Regelversorgung). Der Zahnarzt stellt eine Gesamtrechnung über 2850 Euro aus. Nach Abzug des Kassenzuschusses bleibt, ohne private Zusatzversicherung, ein Eigenanteil von 2500 Euro den der Patient selbst zahlen muss.
Nachfolgend die Berechnungen für 2 Tarife unterschiedlicher Anbieter für private Zahn-zusatzversicherungen.
Versicherungsanbieter A wirbt mit einer Erstattung von 100% des Kassenzuschuss (Basisgrösse ist bei diesem Anbieter der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse).
Der Kassenzuschuss für unser Beispiel beträgt 350 Euro. 100% davon sind 350 Euro.
2850 Euro (Rechnungsbetrag)
- 350 Euro (Festzuschuss durch die Krankenkasse)
- 350 Euro (Erstattung durch die Zahnversicherung)
_____________________________________________
= 2050 Euro (Restbetrag den der Patient selbst zahlen muss)
Versicherungsanbieter B wirbt mit einer Erstattung von 40% des Rechnungsbetrages (Basisgrösse bei diesem Anbieter ist der Rechnungsbetrag/Gesamtkosten die der Arzt verlangt). Der Kassenzuschuss beträgt 350 Euro.
Der Rechnungsbetrag beträgt 2850 Euro. 40% davon sind 1140 Euro.
2850 Euro (Rechnungsbetrag)
- 350 Euro (Festzuschuss durch die Krankenkasse)
- 1140 Euro (Erstattung durch die Zahnversicherung)
_____________________________________________
= 1360 Euro (Restbetrag den der Patient selbst zahlen muss)
Man kann erkennen, das Anbieter B weitaus mehr zahlt, da sich seine Kostenerstattungsangabe auf den Rechnungsbetrag bezieht und nicht auf andere Angaben (wie z.B. den Kassenzuschuss oder den Eigenanteil).
Achten Sie also bei der Vertragswahl darauf das die Prozentangabe der Erstattung sich auf den Rechnungsbetrag (=Gesamtkosten) bezieht. Denn dann lässt sich leicht nachvollziehen wie viel der kosten übernommen werden, so sollten Sie genauer hinsehen und sich Beispiele mit hohen Eigenanteilen vorrechnen lassen.
Weitere Beiträge:
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