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Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung

Wie man aus der PKV wieder in die GKV kommt

Sehr viele Menschen können die extremen Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung nicht mehr finanzieren und haben daher den Wunsch von der PKV in die GKV zu wechseln. Oftmals ist auch Familienzuwachs der Grund für den Wechselwunsch in die GKV. Denn in der privaten Krankenversicherung muss für jedes Familienmitglied ein eigener Vertrag abgeschlossen werden. Das kann schnell den Beitrag verdoppeln oder verdreifachen.

Freiwillige Versicherung in gesetzliche Krankenversicherung
Einige Menschen können sich wieder freiwillig in der GKV versichern obwohl Sie derzeit Privatpatient sind. Das ist möglich wenn man mindestens 24 Monate versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung war (also das Einkommen unter der Pflichtversicherungsgrenze lag).




Rückkehr in die GKV nicht ohne weiteres möglich

Aus welchem Grund auch immer. Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist für die meisten Personen nur über Hürden oder Umwege möglich.

Damit soll verhindert werden, dass Versicherte in jungen Jahren die besseren und günstigeren Leistungen der PKV in Anspruch nehmen und später, wenn die Beiträge zu teuer werden, wieder in die günstige gesetzliche Krankenversicherung wechseln, obwohl Sie jahrelang keine Beiträge eingezahlt haben. Es soll so also eine Ausnutzung des Sozialsystems verhindert werden.


Grundsätzlich gilt: Menschen die 55 Jahre oder Älter sind können überhaupt nicht mehr zurück in die gesetzlichen Kassen. Es seiden man war in den letzten 5 Jahren mindestens einen Tag in der gesetzliche Krankenversicherung pflichtversichert. Dann gilt die Altersgrenze nicht.



Angestellte können wieder zurück in eine gesetzliche Krankenkasse sobald Ihr Einkommen unter die Pflichtversicherungsgrenze (2012: 50.850 Euro Brutto) sinkt. Das Gehalt muss dann mindestens 1 Jahr lang unter dieser Grenze liegen um sich wieder gesetzlich versichern zu können. Danach darf das Einkommen auch wieder höher sein.

Wer als Arbeitnehmer wieder gesetzlich versichert werden möchte, muss also sein Einkommen senken. Möglichkeiten dafür sind z.B. der Aufbau von Arbeitsstunden auf einem Arbeitszeitkonto. Heisst: Die Stunden werden dem Arbeitnehmer als Überstunden gutgeschrieben und nicht ausgezahlt. Sie zählen somit nicht als Einkommen. Auch der Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung kann das Einkommen mindern: Dabei fliessen Teile des Gehalts in eine Altersvorsorge und werden nicht ausgezahlt. Das können in 2012 maximal 4488 Euro sein. Liegt man nur knapp über der Versicherungsgrenze kann eine solche Entgeltumwandlung also helfen das Gehalt unter die Grenze zu drücken und so wieder in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln zu können.

Selbstständige können nur wieder zurück in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn Sie Ihre Selbstständigkeit aufgeben und wieder einen Sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz für mindestens 12 Monate annehmen. Der Verdienst muss dabei unter die Versicherungspflichtgrenze fallen. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht für Selbstständige nicht. Ob man wieder als Arbeitnehmer gilt prüft jede Krankenkasse individuell für jeden Fall.

Damit man wieder als Arbeitnehmer anerkannt wird, muss der zukünftige Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer abführen. Man darf keine Anteile am Unternehmen besitzen und nicht Weisungsbefugt sein. Es ist also meist nicht ausreichend als Geschäftsführer oder leitender Angestellter in der eigenen Firma angestellt zu sein.



Umweg Arbeitsagentur

Arbeitlose, die Arbeitslosengeld 1 beziehen werden automatisch in der GKV versichert. Die Arbeitslosigkeit bleibt daher für alle Personengruppen der letzte Ausweg um wieder in einer gesetzlichen Krankenkasse Mitglied zu werden. Das gilt jedoch nicht für Hartz 4 Bezieher. Wer privat versichert war, als er in den Arbeitslosengeld 2 Bezug rutschte, kann nicht zurück in eine gesetzliche Kasse sondern muss erst einmal privat versichert bleiben. Hier hilft dann nur wieder eine sozialversicherungspflichtige Anstellung zu finden um so in die gesetzliche Kasse zu kommen.




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